Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Gültig für: spezi-haus.de
Stand der Erklärung: 22.07.2025
Einleitung Spezialitätenhaus für Aachener Printen und Lebkuchen, G. Schulteis GmbH ist bemüht, seine Website und digitalen Dienste barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.spezi-haus.de und wurde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 erstellt.
Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von technischen Voraussetzungen, Einschränkungen oder individuellen Fähigkeiten – den Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Aus technischen Gründen können wir das Widget für die Auswahl des Datums in einem Kalender nicht für die Benutzung per Tastatur optimieren. Das direkte Eingeben des Datums ist aber stets gewährleistet.
Teilweise unzureichende Farbkontraste bei Buttons oder Schrift:
- Bei dem visuellen Element zur Anzeige von Giropay, haben wir auf eine Kontrasterhöung verzichtet.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung und vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Erstellung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
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Eigene Bewertung mithilfe von automatisierten Tools WAVE
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Manuelle Tests nach den Vorgaben der WCAG 2.1 (Level AA).
Feedback und Kontakt Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unseres Webshops auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an:
https://www.spezi-haus.de/kontakt
Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet wird, haben Sie das Recht, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden. Sie begleitet das außergerichtliche Schlichtungsverfahren nach § 10d BGG NRW (Barrierefreiheits‑Durchsetzungsverfahren):
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW (IT.NRW / KBIT)
Werdener Str. 5, 40227 Düsseldorf
E‑Mail: ueberwachungsstelle‑nrw@it.nrw.de
Telefon: 0211 855‑3451
Ombudsstelle für barrierefreie IT: ombudsstelle‑barrierefreie‑it@mags.nrw.de
Hinweis: Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, um dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu entsprechen.